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Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik

Einfach und übersichtlich

Eine stationäre Rehabilitation kann der Gesundheit einen großen Schub nach vorne geben – vor allem, wenn Sie sich aktiv einbringen. Dieses gilt für onkologische und psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen - sei es als Anschlussheilbehandlung oder klassische - Heilverfahren.  Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha-Maßnahme in unserer Klinik Tecklenburger Land beantragen können.

Viele Patienten sind sich nicht bewusst, dass sie das Recht haben, eine Rehaklinik selbst auszuwählen. Hier finden Sie umfassende Informationen, wie Sie schon bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation Ihr Recht zur Wahl der Wunschklinik nutzen können. Unser Ziel ist es, Sie bei der Antragstellung für eine Rehabilitationsmaßnahme bestmöglich zu unterstützen. Daher stellen wir Ihnen alle notwendigen Dokumente und Formulare zentral bereit, damit Sie diese bequem herunterladen können.

Unsere Dokumentensammlung soll Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, die sowohl Sie als auch Ihr behandelnder Arzt benötigen, um den Antrag auf Rehabilitation einfach und reibungslos zu stellen.

Das ist das Gesetz: Jeder, der sozialversichert ist, hat das Recht auf eine Rehabilitation. Genauer gesagt, auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Bei Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.

Sie richten Ihren Reha-Antrag an die zuständige Stelle, die über die Reha-Maßnahme entscheidet. Abhängig von der beruflichen Situation, der Ursache und der Erkrankung zahlen entweder die Renten-, die Unfall-, die Pflege- oder die Krankenversicherung. Ist jemand zum Beispiel erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist der Kostenträger für die Reha-Maßnahme i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung.

Wenn eine Stelle nicht zuständig ist, werden die zuständigen Stellen miteinander klären, wer für Ihren Antrag zuständig ist. Die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben, hat 2 Wochen Zeit, um ihn zu prüfen. Wenn ein anderer Träger für die beantragte Leistung zuständig ist, wird der Antrag zusammen mit den Unterlagen an diesen weitergeleitet. Sollte die Rentenversicherung für Ihre Rehabilitation zuständig sein, werden sie den Antrag prüfen und basierend auf medizinischen und persönlichen Bedürfnissen festlegen, welche Art von Rehabilitation und in welcher Einrichtung Ihnen eine Reha-Maßnahme angeboten wird.

Nicht jede Klinik ist für jeden Menschen geeignet. Bei der Auswahl Ihrer Klinik sollten Sie sich am besten folgende Fragen stellen:

  • Welche Reha-Klinik behandelt meine spezifische Erkrankung? In unserer Klinik bieten wir Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen für Patienten mit Krebserkrankungen an. Darüber hinaus sind wir eine psychosomatische Fachklinik.
  • Welche Umgebung bevorzuge ich – Berge, Meer oder doch lieber die Nähe zu meiner Heimat? Mögen Sie Wälder und die Natur?
  • Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und schafft eine heilende Atmosphäre?
  • Gibt es besondere Therapieformen für meine Erkrankung? Viele Patienten schätzen unsere Angebote im Bereich der Psychoonkologie und unsere besonderen Therapiebausteine Waldbaden, Kunst- und Musiktherapie.
  • Welche Klinik ist zertifiziert und gewährleistet somit eine hohe Qualität?

Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitätsmanagement-Systeme implementiert haben. Sie erfüllen das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung sowie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Zusätzlich sind die internen Arbeitsabläufe nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, „den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen. Viele Patienten haben den Wunsch, ihre Reha-Mßanhme in einer der sechs Kliniken der Fuest Familienstiftung durchzuführen. Dort, wo man bekanntermaßen den Menschen in seiner seelischen und körperlichen Gesamtheit sieht. Und wo man das „Wissen, was dem Menschen dient“ so erlebt, dass man wieder aktiver am Leben teilhaben kann.

Wenn Sie nach einer passenden Reha-Klinik suchen, stehen Ihnen verschiedene Informationsquellen im Internet zur Verfügung:

Für die Beantragung Ihrer Rehabilitation richten Sie Ihren Reha-Antrag an die zuständige Stelle, die über die Rehabilitation entscheidet. Die Kostenträger variieren je nach beruflicher Situation, Ursache und Art der Erkrankung und können  Renten-, Unfall-, Pflege- oder Krankenversicherung sein. Zum Beispiel ist bei einer Erwerbstätigkeit und einer Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel die Deutsche Rentenversicherung für die Reha-Maßnahme zuständig.

Wenn die aktuell kontaktierte Stelle nicht zuständig ist, werden die entsprechenden Stellen miteinander klären, wer für Ihren Antrag zuständig ist. Die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben, hat in der Regel 2 Wochen Zeit, ihn zu prüfen. Ist ein anderer Träger für die beantragte Leistung zuständig, wird der Antrag zusammen mit den Unterlagen an diesen weitergeleitet. Sollte die Rentenversicherung für Ihre Rehabilitation zuständig sein, wird sie den Antrag prüfen und basierend auf Ihren medizinischen und persönlichen Bedürfnissen festlegen, welche Art der Rehabilitation für Sie geeignet ist und in welcher Einrichtung Ihnen eine Rehabilitation angeboten werden kann.

Sie müssen Ihre Rehabilitation zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt beantragen. Sie reichen Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht Ihres behandelnden Arztes ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme in der Regel von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

Für die Beantragung von Reha-Maßnahmen gibt es spezielle Antragsformulare. Einige der Formulare sind von Ihnen vollständig auszufüllen. Ihr behandelnder Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare im Anschluss an Ihren Kostenträger. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Bewilligungsbescheid.

Wir haben für Sie die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ausfüllbare Dokumente, die Sie handschriftlich oder an Ihrem PC ausfüllen können.

Beachten Sie bitte auch die Besonderheiten bei einer onkologischen Rehabilitation.

Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Danach erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha-Maßnahme erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!

In der Tat gibt es einige Besonderheiten bei onkologischen Reha-Maßnahmen, die es zu beachten gilt. Wir haben sie für Sie hier zusammengefasst.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Krebserkrankungen an. Wenn Sie sich zu einer Erstbehandlung Ihrer Krebserkrankung im stationären Klinikaufenthalt befinden, können Sie bereits Ihre anschließende onkologische Reha (Anschlussheilbehandlung) planen. Diese muss in der Regel zwei Wochen nach Abschluss der Primärbehandlung beginnen, also nach einer Tumor-OP oder einer Strahlentherapie.

Wenn Ihre Akutbehandlung vor weniger als einem Jahr abgeschlossen wurde, können Sie eine onkologische Rehabilitation beantragen. Angenommen Sie haben immer noch erhebliche Probleme aufgrund Ihrer Krankheit, Komplikationen oder der Behandlung und ist bereits über ein Jahr vergangen ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen auch im zweiten Jahr nach der Akutbehandlung eine Rehabilitation erhalten.

Sollten Sie Ihre Akutbehandlung vor mehr als zwei Jahren abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die Ihnen helfen sollen, Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Besonders sollen Funktionsstörungen beseitigt oder ausgeglichen werden.

Bei der Beantragung einer onkologischen Reha-Maßnahme müssen Sie bei Ihrem Reha-Antrag zusätzlich noch folgende Unterlage beifügen:

Der Zusatzbogen ist durch Ihren behandelnden Arzt oder Facharzt auszufüllen

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für onkologische Patienten aus NRW. Dort organisiert die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung eine medizinische Reha-Maßnahme übergreifend für alle gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen sowie deren Verbände in NRW. Die entsprechenden Antragsformulare für eine Anschlussrehabilitation und onkologische Rehabilitationen finden Sie hier.

Eine besondere Art der Reha-Maßnahme ist die Anschlussheilbehandlung (AHB), die direkt im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus oder einer Operation erfolgt. Diese Form der Rehabilitation, wie zum Beispiel nach Krebsoperationen, zielt darauf ab, sowohl physische als auch psychische Folgen solcher Erkrankungen zu bewältigen. Anschlussheilbehandlungen sollen Patienten dabei unterstützen, ihre körperlichen und seelischen Kräfte zurückzugewinnen und sich wieder in das Berufs- und Alltagsleben zu integrieren. Ebenso ist die Akzeptanz der Krankheit ein wichtiges Ziel. Die Dauer einer AHB beträgt in der Regel drei Wochen, kann jedoch bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.

Eine AHB wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Krankenhausbehandlung begonnen und muss beantragt werden. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes und die Ärzte im Krankenhaus sind die ersten Ansprechpartner, Patienten bei der Beantragung der Reha-Maßnahme zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen.

Die Klinik Tecklenburger Land bietet Anschlussheilbehandlungen nach einer onkologischen Primärbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie). Schwerpunkte bilden dabei die Behandlungen von Patienten mit

  • Brustkrebs und gynäkologische Tumore
  • Krebserkrankungen aus dem HNO- (Hals, Nasen, Ohren) und ZMK-(Zahn, Mund, Kiefer) Bereich
  • Lungen- und Bronchialkrebs

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