Unser Ratgeber für Ihre Reha
Rehabilitation kann der Gesundheit einen großen Schub nach vorne geben – vor allem, wenn Sie sich aktiv einbringen. Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha geltend machen.
Das ist das Gesetz: Jeder, der sozialversichert ist, hat das Recht auf eine Rehabilitation. Genauer gesagt, auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.
Begründen Sie zunächst, warum Sie eine Rehabilitation durchführen wollen. Was für Wünsche und Ziele haben Sie? Worunter leiden Sie? Welche Erwartungen und Wünsche gibt es? Wo soll die Reha am besten stattfinden? Wer übernimmt die Kosten? Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrem Arzt. Er kann Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme für Sie am besten geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.
Nicht jede Klinik passt zu jedem Menschen. Bei der Wahl Ihrer Klinik stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Welche Reha-Klinik behandelt meine Erkrankung? Welche Umgebung bevorzuge ich, die Berge, das Meer oder besser doch die Nähe zu meiner Heimat? Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und eine heilende Atmosphäre? Welche Klinik ist zertifiziert und garantiert damit hohe Qualität?
Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitäts-Management-Systeme implementiert haben und das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung ebenso wie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED) erfüllen. Auch die internen Arbeitsabläufe sind nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Sie müssen Ihre Reha zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt beantragen. Wenn Sie die Schritte 1 und 2 erledigt haben, reichen Sie Ihren Antragsvordruck einfach bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem Befundbericht Ihres behandelnden Arztes ein. Bei einer Behandlung im Krankenhaus entscheidet Ihr Arzt über eine Anschlussheilbehandlung in der Reha-Klinik. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses. Bezahlt wird Ihre Reha-Maßnahme meist von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger.
Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, „den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen. Viele Patienten haben den Wunsch, ihre Reha in einer der sechs Kliniken der Fuest Familienstiftung zu machen. Dort, wo man bekanntermaßen den Menschen in seiner seelischen und körperlichen Gesamtheit sieht. Und wo man das „Wissen, was dem Menschen dient“ so erlebt, dass man wieder aktiver am Leben teilhaben kann.
Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!
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